Projekte

Nachstehend finden Sie Informationen zu einer Auswahl der Projekte des IWP aus Aufträgen sowie der akademischen Forschung.

Gemeinsam haben die Universität Hohenheim, die Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg und die Eberhard Karls Universität Tübingen in Kooperation mit dem Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) sowie dem IWP die Idee für ein kooperatives Promotionskolleg zum Thema „Good Administration: Von der besseren Rechtsetzung zum guten Verwaltungshandeln“ entwickelt. Das Promotionskolleg wird vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2027 vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg gefördert.

Die Themen und weitere Informationen zur Forschung und Lehre sind über die Seite des Kollegs verfügbar.

Die Digitalisierung der Verwaltung steht spätestens seit 2017 mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) auf der Agenda aller Verwaltungen. Das OZG verpflichtet Verwaltungen auf allen Ebenen eine Vielzahl von definierten Verwaltungsleistungen Bürgern und Unternehmen bis Ende 2022 online zur Verfügung zu stellen. Zudem hat die Bedeutung des Themas mit der COVID-19-Pandemie nochmals einen Schub bekommen.

Die mit der Digitalisierung einhergehenden – zum Teil disruptiven – Änderungen in der Verwaltung und der Verfahren werden einen erheblichen Einfluss auf die Arbeit der Behörden und somit auf die Qualität des Verwaltungshandelns haben, die Bürger und Unternehmen unter anderem in Form von Wartezeiten, der Richtigkeit von Bescheiden, dem Aufwand zum Erstellen eines Antrags oder der Verständlichkeit einer rechtlichen Anforderung wahrnehmen.

Angesichts der Dringlichkeit und der vermutlichen Folgen der Digitalisierung wundert es nicht, dass in letzter Zeit eine Reihe von Publikationen zur digitalen Verwaltung erschienen sind. Welche Auswirkungen Digitalisierung auf die Mitarbeiter öffentlicher Verwaltungen und so eben auch auf die Qualität der Leistungen der Verwaltung hat, ist wissenschaftlich-empirisch jedoch bislang kaum erforscht. Dieser Forschungslücke haben sich nun die Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg und das Institut für Wirtschafts- und Politikforschung in Kooperation mit dem Normenkontrollrat und den kommunalen Spitzenverbänden Baden-Württembergs mit Förderung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landes Baden-Württemberg angenommen. Die ersten Ergebnisse sind über unsere Projektwebseite verfügbar.

Die Motivation dieses Projekts im Auftrag des RKW Kompetenzzentrums in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung und dem Institut für Angewandte Forschung an der Hochschule Ludwigsburg liegt in der Erkenntnis, dass das politische, regulatorische und gesellschaftliche Umfeld für Existenzgründungen in Deutschland noch erhebliches Potenzial birgt, worauf kürzlich wieder die Befragung im Rahmen des Global Entrepreneuship Monitors hingewiesen hat. Zu diesem Umfeld gehören auch die Verwaltungsverfahren zur Unternehmensgründung. Auch wenn Start-ups nur sehr selten an den Formalia zur Anmeldung und ggf. Eintragung oder Erlaubnisbeantragung scheitern, prägen diese Verfahren doch das Bild, das angehende Unternehmer vom Staat erhalten. So kann eine gründerfreundliche Verwaltung zwar keinen Gründungsboom auslösen, sehr wohl aber einen Beitrag für ein Gründungen förderndes Klima leisten.

Eine Möglichkeit die Schaffung einer gründerfreundlichen Verwaltung zu unterstützen ist die Optimierung des Gründungsprozesses mit Hilfe digitalisierter Verfahren. Im Idealfall führt die Digitalisierung zu einer Beschleunigung sowie Reduktion der Gründungskosten und bewahrt die Gründer auch vor Fehlern, die dann tatsächlich zum Scheitern führen könnten. Aber nicht nur die Gründer profitieren von einer erfolgreichen Digitalisierung. Ebenso werden die Mitarbeiter in den Verwaltungen entlastet, wenn der Bearbeitungsaufwand sinkt und die Zusammenarbeit mit den jeweils anderen am Gründungsprozess beteiligten Behörden verbessert wird.

Um nun die flächendeckende Schaffung digitaler kundenfreundlicher Lösungen unter Beachtung des komplexen Zusammenspiels der einzelnen Behörden zu unterstützen, wurde ein umfassendes Abbild davon ermittelt, was im Zeitraum der Untersuchung von Ende 2018 bis Anfang 2019 bereits an der Schnittstelle zwischen Gründern und Kommunen im Hinblick auf die Digitalisierung des Gründungsprozesses möglich war. Dazu wurden zum einen möglichst viele infrage kommende Ansätze identifiziert und zum anderen die damit korrespondierenden Rahmenbedingungen eruiert. Die Erkenntnisse aus der Untersuchung sollen Kommunen – da wo möglich – die Adaption Erfolg versprechender Ansätze erleichtern. Der Projektbericht mit Erläuterungen zur Vorgehensweise und allen Ergebnissen steht hier als Download zur Verfügung.

Die Umsetzung einer politischen Entscheidung in Form eines Gesetzes ist oftmals mit Bürokratie verbunden. Dabei ist Bürokratie grundsätzlich weder gut noch schlecht, sondern dient vielmehr nur der Durchsetzung eines politischen Willens. Allerdings unterscheidet sich die Belastung infolge von Bürokratie sowohl in Bezug auf verschiedene Regulierungen als auch im Hinblick auf die Normadressaten einer Regulierung. Zum Teil liegen die Gründe für diese Unterschiede in juristischen, technischen oder organisatorischen Erfordernissen, zum Teil treffen die Akteure aber auch Entscheidungen, die nicht allein anhand solcher Bestimmungsgründe erklärbar sind. In vielen Fällen stehen sowohl Behörden als auch Unternehmen und Bürgern Spielräume offen, innerhalb derer sie einer gesetzlichen Bestimmung nachkommen können. Dabei wird nicht immer die effizienteste, also kostengünstigste, Alternative gewählt. Gegenstand dieses seit 2007 in losen Abständen weiter entwickelten Forschungsprojekts ist nun die Untersuchung der Determinanten, die einen Einfluss auf eben diese Entscheidungen und somit auf die Höhe der Bürokratiekosten haben. Im Rahmen des Projekts sind bisher folgende Arbeiten veröffentlicht worden:

Eichfelder, Sebastian; Schorn, Michael (2012): Tax Compliance Costs: A Business-Administration Perspective. In: FinanzArchiv / Public Finance Analysis, Jg. 68, H. 2, S. 191-230. ➔ FinanzArchiv

Schorn, Michael (Hg.) (2012): Der Einfluss der Akteure auf die Bürokratiekostenhöhe und die Determinanten ihres Verhaltens. Köln: IWP Schorn & Partner (Schriften zur Wirtschafts- und Politikforschung, 5). ➔ buchhandel.de

Eichfelder, Sebastian; Kegels, Chantal; Schorn, Michael (2011): Tax Compliance Costs: The Effect of Authority Behavior and Taxpayer Services. In: Martha Gangi und Alan Plumley (Hg.): Measuring the Tax Compliance Burden of Small Businesses. Proceedings of the IRS Research Conference 2010. Georgetown University School of Law. Washington D.C. (IRS Research Bulletin), S. 255-288. ➔ PDF

Schorn, Michael (2010): Bürokratiekostenabbau: Die Illusion des Unpolitischen. In: Hensel, Stephan; Bizer, Kilian; Führ, Martin; Lange, Joachim (Hg.): Gesetzesfolgenabschätzung in der Anwendung. Perspektiven und Entwicklungstendenzen. Baden-Baden: Nomos, S. 99-109. ➔ buchhandel.de

Eichfelder, Sebastian; Schorn, Michael (2009): Die Determinanten der Bürokratiekosten im Steuer- und Sozialversicherungsrecht. Köln: IWP Schorn & Partner (Schriften zur Wirtschafts- und Politikforschung, 4). ➔ buchhandel.de
Unternehmen sehen sich im digitalen Zeitalter einer Reihe neuer Gefahren gegenüber. Zwar verfügen auch kleine und mittlere Unternehmen bereits über Sicherheitsvorkehrungen, die jedoch oftmals nicht über Virenschutz und Firewall hinausreichen. Der somit bestehende Handlungsbedarf hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie veranlasst, ein Konsortium aus der Detecon International, dem IWP Schorn & Partner sowie der Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung zu beauftragen, Maßnahmen zu identifizieren, die geeignet sind, die IT-Sicherheit deutscher Mittelständler zu fördern. Zu diesem Zweck wurden die Schwerpunkte und Trends anhand eines Vergleichs entsprechender Initiativen in den USA und weiterer ausgewählter europäischer Länder ermittelt. Der Vergleich sollte unter Berücksichtigung der jeweiligen Rahmenbedingungen die Ziele und Inhalte der einzelnen Initiativen sowie die Analyse der Unterschiede, Gemeinsamkeiten und Zusammenhänge beinhalten. Die Ergebnisse aus dem Projekt stehen hier als Download zur Verfügung.
Deutschland befindet sich in einem tiefgreifenden demographischen Wandel, der die Unternehmen vor neue personalpolitische Herausforderungen stellt. Die Universität Mannheim ermittelte bereits 2007, dass bis zum Jahr 2050 je nach Szenario nur noch 1,5 bis 1,9 Einwohner im Alter von 15 bis 64 Jahren auf einen Senioren von 65 und mehr Jahren kommen werden. Dementsprechend deutlich schwindet der Ressourcenpool. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung errechnet unter Berücksichtigung verschiedener Annahmen über Migration und Partizipation am Arbeitsleben ausgehend von 2004 einen Rückgang des Erwerbspersonenpotentials bis 2050 in Höhe von 9 bis 18,2 Millionen Menschen.

Vor diesem Hintergrund gilt es, die Gründe für die Zurückhaltung auf Seiten sowohl der Unternehmen als auch der Beschäftigten gegenüber einem Ausbau der Erwerbstätigkeit Älterer sowie mögliche Ansätze zur Optimierung zu prüfen. Zu diesem Zweck beauftragte das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die AWV Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V. und das IWP Schorn & Partner mit der Erstellung einer Studie, um potentielle Handlungsfelder zu erarbeiten, zu denen das BMWi zukünftig einen konkreten Beitrag leisten kann. Die Ergebnisse der Untersuchung stehen hier als Download zur Verfügung.
Mit der Umsetzung des Gesetzes zur Einführung eines Nationalen Normenkontrollrats und der damit verbundenen Anwendung des Standardkosten-Modells haben die Bundesministerien mit Unterstützung des Statistischen Bundesamtes begonnen, die in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen liegenden Informationspflichten zu identifizieren und einer Messung der hiermit verbundenen Bürokratiekosten bei Unternehmen zuzuführen. Hieraus resultiert eine Datenbank, die nach Stand September 2009 9.924 Informationspflichten beinhaltete. Bereits zu Beginn der Messungen war angesichts der zu erwartenden Datenfülle absehbar, dass es der Entwicklung von Strategien bedarf, um auf Grundlage der Datenbank spürbare Entlastungen für die Unternehmen zu generieren.

Ein möglicher Ansatz bestand in einer sektorenspezifischen Analyse der Kosten und Entlastungspotenziale. An diesem Punkt setzt dieses vom BMWi in Auftrag gegebene Forschungsvorhaben an, indem es mit dem Energiesektor auf eine Schlüsselbranche der deutschen Wirtschaft fokussiert. Das Forschungsvorhaben, das gemeinsam von Frontier Economics Ltd., dem IWP Schorn & Partner, und der AWV Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V. bearbeitet wurde, sollte erstens die sektorspezifische Belastung durch Informationspflichten in der Energiewirtschaft ermitteln und zweitens auf Grundlage der ermittelten sektorspezifischen Informationspflichten Vorschläge für eine spürbare Entlastung der Unternehmen in der Energiewirtschaft zu erarbeiten.

Die Ergebnisse, die hier als Download zur Verfügung steht, zeigen neben den ermittelten Belastungen und skizzierten Vorschlägen auch die Grenzen des Abbaus von Bürokratiekosten anhand des SKM auf.
Die Bundesregierung kommt mit ihrem Entschluss, alle Informationspflichten im Zuständigkeitsbereich des Bundes zu erfassen und die damit verbundenen administrativen Kosten nach dem Standardkosten-Modell, kurz SKM, zu messen, einer langjährigen Forderung der Wirtschaft nach mehr Transparenz und einer aussagekräftigen Einschätzung der durch Bürokratie verursachten Belastungen von Unternehmen nach. Der erste Schritt dahin wird in Form der Messung der Informationskosten im Laufe des Jahres 2007 abgeschlossen sein.

Auf den Ergebnissen der Messungen aufbauend gilt es, den zweiten Schritt zu gehen und die Unternehmen zu entlasten. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus früheren Entbürokratisierungsinitiativen erscheint dabei die vorherige Erstellung eines Konzepts, das die spürbare Entlastung gewährleisten soll, nur allzu sinnvoll. Denn nicht immer konnten die ergriffenen Maßnahmen in der Vergangenheit die Entlastungen schaffen, die sich Politik und Wirtschaft von diesen versprachen. Hier setzt nun das Forschungsprojekt an, indem es kostensenkende Maßnahmen nicht einfach listet, sondern vielmehr auf deren Tauglichkeit unter bestimmten Bedingungen untersucht, wobei die Ergebnisse daraus auf ein möglichst breites Spektrum von Informationspflichten Anwendung finden sollen. Somit soll das Projekt einerseits politisch-praktikable Lösungen für eine Entbürokratisierung ermöglichen, andererseits nicht kurzsichtig ohne Reflexion der übrigen politischen Ziele sowie bestehender Verwaltungsstrukturen Scheinlösungen erlauben, die eine nur marginale Entlastung brächten.

Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, bedarf es sowohl der Kenntnisse der Verwaltungs- und Unternehmenswirklichkeit als auch der wissenschaftlichen Beurteilungsansätze, anhand derer Aussagen über generalisierbare Ergebnisse möglich sind. Daher hat sich mit der Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung, die über Jahrzehnte die Prozesse in Verwaltung und Wirtschaft optimiert, dem Göttinger Lehrstuhl für Wirtschaftspolitik und Mittelstandsforschung Prof. Dr. Bizer, der mit dem Ansatz der responsiven Regulierung bereits eine Reihe von systematischen Folgenabschätzungen für staatliche Einrichtungen durchführte, und dem IWP, das in jüngster Vergangenheit bereits ein Konzept zur Bürokratiekostenfolgenabschätzung im Auftrag des BMWi erstellte, ein Projektteam gebildet, das sowohl praktisch verwertbare Empfehlungen erarbeiten, als auch die wissenschaftliche Fundierung gewährleisten kann.

Die Ergebnisse des Projekts wurden im Sommer 2008 im Rahmen eines Workshops im BMWi der Öffentlichkeit vorgestellt und sind als Buch erhältlich.
Die Durchführung von Leistungen der Unternehmen für den Staat führt zu einer Belastung auf Seiten der Unternehmen, deren Umfang in der Vergangenheit nicht genau bestimmbar war. In der Regel wurden pauschale Aussagen zur Kostenbelastung ohne konkrete Zahlen in die Diskussion eingebracht. Daher nahmen das Institut für Wirtschafts- und Politikforschung zusammen mit dem Institut für Mittelstandsforschung Bonn und der REFACONSULT GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit bis 2005 in den Bereichen Statistik, Bescheinigungswesen und Meldeverfahren in ausgewählten Unternehmen des Mittelstandes eine Kostenuntersuchung vor, wobei u.a. auch auf bereits bestehende technische Alternativen bei der Abwicklung eingegangen wurde. Der Bericht zum Projekt steht hier als Download zur Verfügung.
Im Rahmen des Masterplanes "Bürokratieabbau" aus dem Jahr 2003 sollten die Belastungen der Wirtschaft und speziell des Mittelstands deutlich reduziert werden. Ein Instrument dazu ist die Minimierung der Folge- bzw. Umsetzungskosten neuer Gesetze und Verordnungen. Hiermit wird der Ansicht nationaler Experten Rechnung getragen, die immer wieder darauf verwiesen, dass zwischen den in verschiedenen Gesetzgebungsverfahren veranschlagten und den tatsächlich entstehenden Kosten erhebliche Disparitäten bestanden.

Gleichzeitig wurden in diesem Plan die Beschlüsse des Europäischen Rats von Lissabon berücksichtigt. Damit waren die Mitgliedsländer der EU aufgefordert, unnötigen bürokratischen Aufwand zu beseitigen und die Kosten für unternehmerische Tätigkeit zu senken. Ein Schritt in diese Richtung sollte die Schaffung qualitativ besserer und einfacherer Gesetze sein. Dafür richteten die europäischen Minister eine Expertengruppe aus Vertretern der Mitgliedsstaaten und der Europäischen Kommission unter Vorsitz von Dieudonné Mandelkern ein. Der nach dem Vorsitzenden benannte Mandelkern-Bericht von 2001 befasste sich unter anderem mit der Folgenabschätzung von Gesetzesvorhaben (Regulatory Impact Assessment - RIA), womit auch Empfehlungen zur Durchführung einer Folgenabschätzung verbunden waren.

Zur Unterstützung dieses Prozesses beauftragte das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit das IWP, unter Berücksichtigung der bis dahin existierenden wissenschaftlichen Arbeiten aus den verschiedenen relevanten Forschungszweigen ein Modell mit dem Fokus auf Bürokratie und Mittelstand zu entwickeln und anhand einer Auswahl von Folgenabschätzungen im Rahmen einer Unternehmensbefragung zu testen.
Darüber hinaus wurde eine Kurzdarstellung der Ergebnisse mit einer monetären Schätzung zu einzelnen Gesetzen in einem Artikel der Novemberausgabe 2005 des Wirtschaftsmagazins Impulse veröffentlicht.
Die administrative Belastung von Unternehmen ist in erheblichem Maße durch die Umsetzung von Regulierungen vor Ort bedingt. Dies trifft sowohl auf die Regulierungen zu, die durch die Stellen in der Region selbst (Land, Kreis, Gemeinde) erlassen werden, als auch auf die Vorschriften, die in den Kompetenzbereich des Bundes fallen. Letztere werden zwar vom Bundesgesetzgeber verabschiedet, deren Anwendung aber in vielen Fällen über die Länder an die Kommunen delegiert. Somit kommt den Kommunen eine herausragende Rolle bei den Bemühungen bei der Entlastung von Unternehmen zu.

In diesem Zusammenhang beauftragte das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit das IWP zusammen mit dem IfM Bonn im Rahmen eines zweijährigen Forschungsprojektes, die Initiative zum Bürokratieabbau im Landkreis Emsland wissenschaftlich zu begleiten. Das Ziel des Projektes war auf Grundlage einer Befragung aller Unternehmen im Landkreis die Erarbeitung eines Handlungsleitfadens für die Durchführung von Entbürokratisierungsprojekten, mit dessen Hilfe Kommunen Projekte zum Bürokratieabbau erfolgreich realisieren können. Der Leitfaden steht hier als Download zur Verfügung.
Das Thema Bürokratie nahm vor allem zwischen Mitte der 1990-iger und 2000-er Jahre einen hohen Stellenwert in der wirtschaftspolitischen Diskussion ein. Dabei war ein Aspekt die Belastung durch Arbeiten, die der Staat auf Unternehmen überwälzt, womit alle jene Vorgänge beschrieben sind, bei denen Verwaltungsleistungen bzw. berechenbare finanzielle Lasten von staatlichen oder halbstaatlichen Organisationen auf die Unternehmen verlagert werden.

Um der Forderung der Wirtschaft nach einem Bürokratieabbau zu entsprechen, erteilte das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit den Auftrag, die Belastung der Unternehmen mit bürokratiebedingten Verpflichtungen zu erforschen und damit die Grundlage für eine zielgerichtete Entlastung zu schaffen. Im Rahmen dieses Forschungsprojekts leitete das IWP die Unternehmensbefragung, erstellte Analysen zu ausgewählten Fragen und war darüber hinaus mit der Durchführung von qualitativen Studien beauftragt. Die Studie ist als eBook über den Verlag erhältlich.
Angesichts der Bedeutung, die dem Mittelstand in der Öffentlichkeit zukommt, wird von allen politisch Beteiligten eine mittelstandsorientierte Wirtschaftspolitik eingefordert. Die Diskussionen zu einzelnen Themen zeigen aber auch, wie schwierig es ist, konkrete Initiativen zu definieren, die eine breite Akzeptanz finden. Dies liegt nicht zuletzt an der Heterogenität des Mittelstands selbst. Kleine und mittelständische Unternehmen unterscheiden sich im Gegensatz zur Industrie nicht nur sektoral, sondern auch hinsichtlich ihrer Größe, Rechtsform, Eigentümerstruktur und Unternehmensführung. Die daraus resultierenden Fragen betreffen eine Reihe von unterschiedlichen Themen, wie z.B. Bürokratie, Finanzierung, Steuern, Arbeits- und Sozialrecht, Personalpolitik, technologische Entwicklung, Vermarktung sowie gesellschaftliches Umfeld.

Die Absicht des 2002 gegründeten Arbeitskreises war und ist, einzelne detaillierte Empfehlungen zu formulieren, die den genannten Themen und der Vielfalt der Unternehmen im Mittelstand Rechnung tragen. Dazu finden sich im Arbeitskreis die betroffenen Unternehmerinnen und Unternehmer sowie andere Vertreter des Mittelstands, Wissenschaftler verschiedener Fachgebiete und Politiker zusammen mit dem Ziel, Lösungsansätze zu erarbeiten, die sowohl den Unternehmen wirklich helfen als auch gesellschaftliche und politische Anerkennung finden. Das IWP übernahm von der Gründung bis zum Jahr 2008 dazu die wissenschaftliche Begleitung.
Unter Twinning versteht man Partnerschaften zwischen Ministerien bzw. öffentlichen Verwaltungen aus EU-Staaten und den Beitrittskandidaten zur EU in Mittel- und Osteuropa. Twinningprojekte sind von der Europäischen Kommission als langfristiges Instrument zur partnerschaftlichen Unterstützung der Beitrittskandidaten bei den notwendigen Maßnahmen zur Vorbereitung des Beitritts eingeführt worden.

Twinning Türkei

Im Frühjahr 2005 startete ein Twinningprojekt zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und dem türkischen Schatzamt in Ankara. Das Projekt sollte primär dazu beitragen die Wirtschaftsstruktur in der Türkei zu verbessern. Hierzu wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen untersucht und mit europäischen Standards verglichen. Innerhalb des Gesamtprojektes beriet das Institut das türkische Industrieministerium und führte in diesem eine Benchmarkuntersuchung zwischen den türkischen sowie den deutschen bzw. europäischen Förderstrategien und -instrumentarien durch.

Twinning Bulgarien

Das Phare - Twinning Projekt "Strengthening the capacity of the Ministry of Economy" der Europäischen Union lief von September 2001 bis September 2003 und hatte die Aufgabe, das bulgarische Wirtschaftsministerium zu restrukturieren und bei der Entwicklung von Wirtschaftsstrategien zu unterstützen. Das generelle Ziel des Twinning-Programms war die Unterstützung des Beitrittskandidaten Bulgarien bei der Heranführung an die EU. Hierbei sollte vor allem sichergestellt werden, dass Bulgarien die notwendigen Aufgaben im Rahmen der Wirtschafts- und Währungsunion übernehmen kann. Im Rahmen des Gesamtprojektes wurde das IWP vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit beauftragt, an der Erarbeitung einer regionalen Strategie zur Entwicklung des bulgarischen Mittelstands mitzuwirken und konkrete Vorschläge für eine Verbesserung der Mittelstandspolitik des bulgarischen Wirtschaftsministeriums zu formulieren.
Die Auswertung der zur Jahrtausendwende verfügbaren Studien zeigte, dass ein großer Teil der Probleme von Unternehmensgründern nicht in einzelnen Vorschriften liegt, sondern aus der Vielzahl und Intransparenz der zu beachtenden Regelungen resultiert. Um diesem Missstand zu begegnen, entwickelte das Insitut für Wirtschafts- und Politikforschung die Idee eines datenbankgestützten Beratungsprogramms, das auf Grundlage der Auskünfte des Gründers Informationen zu den rechtlichen Erfordernissen, die mit der geplanten Unternehmung verbunden sind, umfassend und in allgemein verständlicher Weise dem Gründer zur Verfügung stellt. Auf Basis dieser Idee erstellte das IWP im Auftrag der Deutschen Ausgleichsbank (zwischenzeitlich in die Kreditanstalt für Wiederaufbau integriert) auf Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie von 2001 bis 2002 ein entsprechendes Konzept und erarbeitete die inhaltlichen Grundlagen des Programms. Das Ergebnis dieser Arbeit mündete schließlich als Teil der Agenda 2010 in der Plattform der startothek.