Expertisen

Neben der Projektarbeit stellt das IWP seine Expertise im Rahmen von Berufungen oder Beauftragungen Herrn Dr. Schorns als Sachverständigen zur Verfügung. Außerdem nimmt das IWP an Konferenzen teil und ist in Arbeitskreisen vertreten. Nachstehend ist eine Auswahl einiger interessanter Tätigkeiten in diesem Zusammenhang kurz erläutert.

Im Rahmen des bilateralen Austauschs mit Usbekistan veranstalteten die Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit (IRZ) und das Institut für Monitoring der geltenden Gesetzgebung beim Präsidenten der Republik Usbekistan vom 4. bis zum 5. Dezember 2012 eine Konferenz zur Gesetzesfolgenabschätzung (GFA). Die Teilnehmer erörterten anhand von Vorträgen die deutschen sowie internationalen Erfahrungen zu den Methoden und Einführung der GFA sowie den rechtlichen, politischen und kulturellen Unterschieden, aber auch Gemeinsamkeiten zwischen Deutschland und Usbekistan. Der Beitrag von Herrn Dr. Schorn zum Tagungsband (in russischer Sprache) steht hier als Download in der deutschen Übersetzung zur Verfügung.
Im Rahmen der Umsetzung des Forschungsprogramms „Society and Future“ galt es 2010 die Anträge für die Forschungsprojekte der folgenden Jahre zu beurteilen. Hierzu stellte das belspo Gruppen von Gutachtern aus mehreren europäischen Ländern zusammen, zu denen unter anderen Herr Dr. Schorn gehörte.
Die Gruppe befasste sich im Laufe des Jahres 2008 mit der Anwendung des Think Small First Principle im Regelwerk der EU sowie in der Umsetzung von EU-Recht durch die Mitgliedstaaten. Hierzu begleiteten die Mitglieder der Gruppe, in der Deutschland durch Herrn Dr. Schorn vertreten wurde, eine von der EU-Kommission in Auftrag gegebene Evaluation. Neben den Evaluationsergebnissen wurde darüber hinaus ein Toolkit erarbeitet, mit dem europäisches Recht in Zukunft mehr an den Bedürfnissen von kleinen und mittleren Unternehmen ausgerichtet sein sollte. Des Weiteren trug die Gruppe eine Reihe von innovativen Ansätzen aus den Mitgliedstaaten zusammen, die grundsätzlich geeignet sind, einen Beitrag zur Entlastung von KMU zu leisten. Der Abschlussbericht liegt hier Download als vor.
Zahlreiche Studien belegen, dass die Regulierungskosten für kleine Unternehmen signifikant höher sind als für Großunternehmen. Sowohl auf europäischer als auch nationaler Ebene werden verschiedene Ansätze - z.B. One-Stop-Shops, Gesetzesfolgenabschätzung sowie die Anwendung von Befristungen und Ausnahmen - diskutiert oder bereits genutzt, um dieses Missverhältnis zu korrigieren. Die von der Europäischen Kommission eingesetzte Expertengruppe, in der Deutschland durch Herrn Dr. Schorn vom IWP vertreten war, trug die Erfahrungen der Mitgliedsländer zu den verschiedenen Methoden zusammen und nahm eine Systematisierung der gewählten Instrumente vor. Anschließend wurden die Vorschläge der Mitglieder hinsichtlich ihres Potentials zur Verringerung der Belastungen von KMU bewertet und für den Erfahrungsaustausch aufbereitet. Der Abschlussbericht kann hier als Download bezogen werden.
Der Ausschuss führte am 29. Mai 2006 eine Anhörung zum Thema "Bürokratieabbau - Bewertung institutioneller und konkreter Maßnahmen" unter Beteiligung des IWP durch. Gegenstand der Anhörung waren der Normenkontrollrat und das Standardkosten-Modell sowie eine Reihe einzelner Maßnahmen des Mittelstandsentlastungsgesetzes. Die Stellungnahme von Herrn Dr. Schorn steht hier zum Download zur Verfügung.
Die vom Centre for Strategy & Evaluation Services erstellte Studie fußt auf den Beschlüssen des Europäischen Rats von Lissabon in 2000. Dieser unterstrich die Notwendigkeit einer solchen Studie, indem er ausdrücklich ein Benchmarking über die Dauer und Kosten einer Unternehmensgründung sowie weiterer diesbezüglicher Fragestellungen, die bei der Gründung innovativer Unternehmen eine Rolle spielen, forderte. Die Studie wurde im Rahmen des Best-Procedure unter Mitarbeit einer Gruppe von berufenen Experten vorgenommen, der von deutscher Seite Herr Dr. Schorn vom IWP angehörte. Die Studie ergab, dass die Mitgliedsländer zwar bereits eine Reihe von Verbesserungen hinsichtlich der Gründung neuer Unternehmen vorgenommen hatten, aber nach wie vor ein Potenzial für weitere Erleichterungen bestand. Es erwies sich dabei auch, dass kein Mitgliedsland alle wünschenswerten Maßnahmen bereits umgesetzt hatte. In diesem Zusammenhang zeigten sich außerdem die zum Teil erheblichen Unterschiede in den Rahmenbedingungen der einzelnen Länder, die nicht zuletzt aus den verschiedenen Rechtssystemen resultieren. Allein aus diesem Grund kann auch nicht von dem einen Königsweg gesprochen werden. Vielmehr können die Mitgliedsländer in vielen einzelnen Punkten von einander lernen. Der Bericht kann hier per Download bezogen werden.
Die AWV, gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, stellt mit einer Vielzahl von Arbeitskreisen eine Plattform für den Austausch und die Kooperation zwischen Wirtschaft und Verwaltung zur Verfügung. Die Mitglieder der Arbeitskreise kommen sowohl aus wissenschaftlichen Einrichtungen als auch aus Ministerien und Unternehmen. Weiterführende Informationen zur Arbeit der AWV sind unter http://www.awv-net.de erhältlich.